Paketsendungen aus Zollgebieten werden in Deutschland bei der Einfuhr zollamtlich abgefertigt.
Bitte befolgen Sie unbedingt untenstehende Hinweise und Empfehlungen.
Die Einfuhr von Waren verursacht Abgaben und Gebühren, welche wir Ihnen in Rechnung stellen müssen.
Diese sind abhängig von der Art und dem Sachwert der Ware.
Sendungen mit einem Gesamtwert (inkl. Versand & Versicherung) kleiner 150€ sind zollfrei.
Bei der Angabe des Warenwertes des Paketinhaltes gilt zu beachten:
Es handelt sich um gebrauchte und defekte Geräte, deren Wert nicht dem Neuwert entspricht.
Wertangaben von 30 bis 100 EUR werden erfahrungsgemäß vom Zoll anerkannt.
Eine Proformarechnung muss immer der Sendung beigelegt werden.
Die Dokumente sind außen am Paket zu befestigen. Beachten Sie auch die Hinweise zur richtigen Verpackung.
Bei der Beförderung mit einem Postunternehmen welches Mitglied im Weltpostverein ist, benötigen Sie zusätzlich eine Zollinhaltserklärung.
Die Dokumente sind außen am Paket zu befestigen. Beachten Sie auch die Hinweise zur richtigen Verpackung.
Bei fehlenden oder falschen Angaben in den Dokumenten verbleibt die Sendung beim Zoll.
Die nachträgliche Klärung durch uns hat zusätzlichen finanziellen sowie zeitlichen Aufwand zur Folge, welchen wir Ihnen zusätzlich berechnen müssen.
Mehrwertsteuerbefreiung / umsatzsteuerfreie Rechnung
Um eine Mehrwertsteuerbefreiung zu erhalten, ist es erforderlich, dass jeglicher Warenverkehr nachweislich (Zolldokumentation) in die EU ein- und ausgeführt wird.
Folgende Szenarien sind möglich, nur wenn diese genau passen sind wir berechtigt eine MwSt.-freie Rechnung auszustellen.
Absenderadresse:
- außerhalb der EU
oder
- Absenderadresse in Deutschland (oder ein anderes EU-Land) und Einfuhrdokumentation vom Zoll liegt uns vor
Rückversandadresse:
- außerhalb der EU
oder
- Rückversandadresse in Deutschland (oder ein anderes EU-Land) und Ausfuhrdokumentation vom Zoll wird nachgereicht – in diesem Falle berechnen wir erst die MwSt. und schreiben Ihnen diese mit Vorlage der Ausfuhrdokumentation wieder gut
Wir sind nicht berechtigt Ausnahmen von der Zollgesetzgebung zu machen. Besonders bei Absender- und/oder Rückversandadresse in Deutschland und fehlender Zolldokumentation können wir keine MwSt.-freien Rechnungen ausstellen.
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 03.01.2024 11:38 Uhr
Bitte beachten Sie, dass wir für die Aktualität, Richtigkeit sowie Vollständigkeit dieser Informationen keine Gewähr übernehmen können.