Mehrwertsteuerbefreiung
Mehrwertsteuerbefreiung EU-Ausland
Bitte beachten Sie, dass zur Ausstellung von MwSt.-freien Rechnungen in EU-Staaten die Rechnungsanschrift und Steuernummer exakt mit den bei Ihrer Steuerbehörde registrierten Daten übereinstimmen müssen.
Wir sind per Gesetz zur Prüfung jedes Auftrages verpflichtet, ohne erfolgreiche Prüfung ist eine MwSt.-Befreiung nicht möglich.
Eine Korrektur Ihres Reparaturauftrages darf von uns nicht vorgenommen werden.
Wir prüfen
- Steuernummer
- Name bzw. Firmenname
- Straße und Nr.
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- Land
Hier können Sie Ihre Steuerdaten selbstständig überprüfen
Persönliche Abholung
Bitte fragen Sie bei persönlicher Abholung und Verbringung ins Ausland vorher bei uns an