Die Glaubitz GmbH & Co. KG ist gegenüber Endverbrauchern gemäß der Vorschriften der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem „Grünen Punkt“ der Duales System Deutschland AG) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen. Die deutsche Verpackungsverordnung verpflichtet Glaubitz GmbH & Co. KG, dafür Sorge zu tragen, dass die eingesetzten Verpackungen nach dem Gebrauch recycelt werden. In diesem Zusammenhang hat Glaubitz GmbH & Co. KG einen entsprechenden Vertrag mit dem Unternehmen Friedrich Bähr GmbH & Co. KG, Herrmann-Helms-Str. 3, 28279 Bremen-Arsten abgeschlossen. Grundlage für das Vertragsverhältnis zwischen Glaubitz GmbH & Co. KG und Friedrich Bähr GmbH & Co. KG ist wiederum ein Vertragsverhältnis zwischen der Friedrich Bähr GmbH & Co. KG und dem Unternehmen Zentek GmbH & Co. KG, Ettore-Bugatti-Str. 6-14, 51149 Köln.
Zur weiteren Klärung der Rückgabe kann sich der Kunde bei solchen Produkten mit Glaubitz GmbH & Co. KG in Verbindung setzen: Glaubitz Gmbh & Co. KG, Görlitzer Straße 53, 02763 Zittau
Glaubitz GmbH & Co. KG benennt dem Kunden dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in seiner Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, hat der Kunde – als Endverbraucher- die Möglichkeit, die Verpackung – auf Kosten von Glaubitz GmbH & Co. KG – an Glaubitz GmbH & Co. KG zu schicken (Glaubitz Gmbh & Co. KG, Görlitzer Straße 53, 02763 Zittau). Die Verpackungen werden von Glaubitz GmbH & Co. KG wieder verwendet oder gemäß der Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt.